Schulbegleitung und Individualbetreuung

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Hier finden Sie detaillierte Informationen über den Umfang unseres Leistungsangebotes. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gern dabei, die passende
Unterstützung für Ihr Kind zu finden.

Lächelndes Schulkind - Team Inklusion

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Von Menschen für Menschen

Die Inklusion beeinträchtigter Kinder kennt keine Kompromisse

Individualbetreuung in
Frankfurt am Main beantragen

Was ist eine Individualbetreuung?

Bei Kindern mit einer stärkeren Beeinträchtigung – seelisch als auch sozial-emotional – wird eine Individualbetreuung benötigt.
Die Individualbetreuung unterscheidet sich insofern von einer Schulbegleitung, dass sie Kinder bereits in der Kindertagesstätte und/oder dem Hort unterstützt.

Was macht eine Individualbetreuung?

Eine Individualbetreuung ermöglicht Ihrem Kind die Teilhabe an Bildung und unterstützt Ihr Kind in lebenspraktischen Bereichen. Hierbei geht es um die Inklusion und die Stärkung sozialer Kompetenzen. Eine Individualbetreuung unterstützt bei der Pflege, Orientierung und der Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. 

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Was ist eine Individualbetreuung?

Bei Kindern mit einer stärkeren Beeinträchtigung – seelisch als auch sozial-emotional – wird eine Individualbetreuung benötigt.
Die Individualbetreuung unterscheidet sich insofern von einer Schulbegleitung, dass sie Kinder bereits in der Kindertagesstätte und/oder dem Hort unterstützt.

Was macht eine Individualbetreuung?

Eine Individualbetreuung ermöglicht Ihrem Kind die Teilhabe an Bildung und unterstützt Ihr Kind in lebenspraktischen Bereichen. Hierbei geht es um die Inklusion und die Stärkung sozialer Kompetenzen. Eine Individualbetreuung unterstützt bei der Pflege, Orientierung und der Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. 

Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung (oder auch Teilhabeassistenz / Schulassistenz) unterstützt Kinder mit einer seelischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Schulbegleitung nach SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche an Regel- und Förderschulen mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung, sowie Kinder und Jugendliche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Alle Behinderungsbilder im Bereich der geistigen, körperlichen, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigung fallen in die Zuständigkeit der Sozialhilfe (§112 in Verbindung mit §75, SGB IX). Das Ziel ist die Inklusion und die Teilhabe an Bildung in Grund-, Förder- und Regelschulen.

Wie unterstützt eine Schulbegleitung Ihr Kind?

Teilhabeassistenzen fördern Ihr Kind zum Beispiel im schulischen Umfeld. Das kann zum einen bei Hausaufgaben oder bei der Strukturierung des Schulalltags sein, zum anderen in lebenspraktischen Bereichen wie der Stärkung von sozialen Fähigkeiten. Primär geht es darum Ihr Kind zur Selbständigkeit zu befähigen und die damit einhergehende Bildung zu ermöglichen. 

Schulbegleitung in Frankfurt am Main beantragen

Was ist eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung (oder auch Teilhabeassistenz / Schulassistenz) unterstützt Kinder mit einer seelischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Schulbegleitung nach SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche an Regel- und Förderschulen mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung, sowie Kinder und Jugendliche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Alle Behinderungsbilder im Bereich der geistigen, körperlichen, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigung fallen in die Zuständigkeit der Sozialhilfe (§112 in Verbindung mit §75, SGB IX). Das Ziel ist die Inklusion und die Teilhabe an Bildung in Grund-, Förder- und Regelschulen.

Wie unterstützt eine Schulbegleitung Ihr Kind?

Teilhabeassistenzen fördern Ihr Kind zum Beispiel im schulischen Umfeld. Das kann zum einen bei Hausaufgaben oder bei der Strukturierung des Schulalltags sein, zum anderen in lebenspraktischen Bereichen wie der Stärkung von sozialen Fähigkeiten. Primär geht es darum Ihr Kind zur Selbständigkeit zu befähigen und die damit einhergehende Bildung zu ermöglichen. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir sind für Sie da

Wenn Ihr Kind im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII von einer Beeinträchtigung betroffen oder davon bedroht ist, hat es ein Recht auf eine Schulbegleitung/ Teilhabeassistenz. Wenn Ihr Kind eine geistige, körperliche oder Mehrfachbehinderung hat oder von einer solchen Behinderung bedroht ist, haben Sie einen Anspruch auf Schulbegleitung nach SGB IX. Wir arbeiten eng mit dem zuständigen Amt zusammen und helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.

Eine Schulbegleitung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe beim zuständigen Amt in Frankfurt am Main beantragt und bewilligt werden. Die Kosten übernimmt in dem Fall das zuständige Amt, diese sind einkommensunabhängig. Hier finden Sie den dazugehörigen Gesetzestext.


(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieser Vorschrift sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Absatz 4 gilt entsprechend.
(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, eines Psychotherapeuten mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einzuholen.

Sollte das Wohl eines Kindes gefährdet sein, kann man dies an unterschiedlichen Symptomen erkennen. Zum einen an der äußerlichen Wahrnehmung, wie zum Beispiel Verletzungen oder einem starken Mangel an Hygiene. Zum anderen auch an dem Verhalten der erziehungsberechtigten Person oder des Kindes. Um das Wohl eines Kindes zu schützen, bzw. eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen und abzuwenden, gibt es den §8a SGB VIII. Dieser dient zur Orientierung und soll es ermöglichen, anhand verschiedener Faktoren die Gefährdung eines Kindes einzuschätzen. Diese Faktoren sind Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung sowie sexualisierte Gewalt.

Wenn Sie sich unsicher sind, dann nehmen Sie am besten Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da und möchten Sie unterstützen, die passende Hilfe für Ihr Kind zu finden. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Hier klicken

Als freier Träger stehen wir in engem Kontakt zu den Eltern, Lehrern*innen, Schulbegleitern*innen und dem Amt. Um die bestmögliche Unterstützung zu bieten, legen wir großen Wert darauf, Sie und Ihr Kind voll in den Prozess einzubinden.

Team Inklusion hilft Ihnen gern kostenlos dabei, Ihre offenen Fragen zu klären und betreut Sie bei der Findung der passenden Unterstützung für Ihr Kind.

Ja, denn der Schritt von einer Kita in die Grundschule kann sehr entscheidend sein. Genau deswegen wollen wir ihr Kind dabei unterstützen den Anschluss zu bekommen und voll und ganz integriert zu werden. 

Noch Fragen?

Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung